Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01. Juli 2023

§1 Vertragspartner

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem Auftragnehmer Markus Flassig alias DJ More Qs (nachfolgend „DJ“ genannt).

§2 Angebot und Vertrag

  • Der Kunde beauftragt den DJ mit der Bereitstellung einer Musik- und Lichtanlage gemäß den vorliegenden Anforderungen des Vertrages, sowie für die Erbringung einer DJ-Dienstleistung.
  • Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Vertragsangebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit dem Vertragsangebot verbundene Terminreservierung.
  • Eine endgültig, verbindliche Buchung kommt erst mit der Vertragsannahme in Form einer unterschriebenen Auftragsbestätigung (per Post oder Scan an die genannte E-Mail-Adresse) durch den Kunden zustande.

§3 Preise

Die DJ-Leistungen werden in der Regel als Festpreis (Brutto) angeboten. Entsprechend §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten DJ-Gage gemäß dem unterschriebenen & inhaltlich abgestimmten Vertragsangebotes.

§3a Vorauszahlung

Falls es im Vertrag so angegeben ist, fällt bei einer verbindlichen Buchung eine Vorauszahlung an. Der Zahlungstermin und die Höhe der Vorauszahlung sind dem Vertragsangebot zu entnehmen.

§4 Widerruf und Rücktritt

Rücktritt durch Kunde:
Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an DJ zu zahlen:
  • Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 20%,
  • bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 40%,
  • bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 60%,
  • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 80%,
  • und ab weniger als 14 Tagen vor der Veranstaltung 100%
der vereinbarten Gage gegen Rechnung. Der Rücktritt muss schriftlich per Post erfolgen.

Rücktritt durch DJ:
  • Ein Rücktritt durch den DJ ist nur aufgrund dringlicher, persönlicher Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie möglich. In diesen Ausnahmefällen wird sich der DJ nach Rücksprache mit dem Kunden in seinem Netzwerk um einen passenden Ersatz bemühen. Sämtliche durch diese Umbuchung zusätzlich entstehenden Kosten werden vom DJ übernommen.

§5 Veranstaltungsort

  • Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (230V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur Verfügung stehen. Im Idealfall zwei getrennte Stromkreise.
  • Zum Aufstellen der DJ-, Musik und Lichtanlage wird eine Stellfläche von mindestens 2,50 m x 2,00 m benötigt. Ein stabiler Tisch von mindestens 1,20 m x 0,80 m vor Ort ist wünschenswert, kann aber auch durch den DJ bereitgestellt werden.
  • Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden Klimatisierung ausgegangen.
  • Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein.
  • Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen festen Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das DJ-Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein.

§6 Reisekosten

  • Die Fahrtkosten der An- und Abreise sind im Angebot extra ausgewiesen und werden in Höhe von 0,40 € je gefahrenem Kilometer auf direkter Strecke verrechnet.
  • Wenn bei einer weiter entfernten Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) eine Übernachtung zwischen Kunde und DJ geregelt ist, wird zusätzlich zu den Fahrtkosten noch eine Übernachtungspauschale von 85,00 € verrechnet.

§7 Gewährleistung / Schadensersatz

  • Der DJ hat die Aufgabe, die Stimmung der Partygäste zu fördern und hochzuhalten. Hierfür werden in der Regel mit dem Kunden vorab die musikalischen Vorstellungen abgestimmt und bestmöglichst zur Steigerung der Partylaune eingesetzt. Für einen Stimmungserfolg bzw. eine Partygarantie beim Publikum übernimmt der DJ keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
  • Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, Noteinsatz, behördliche Anordnung oder Auflagebeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden oder einen Stromausfall o. ä.) die vereinbarte Leistung nicht, wie vereinbart, erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Gage für den DJ.

§8 Haftung

  • Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
  • Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder dem sonstigen Equipment des DJs, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.

§9 Fotos und Videos

  • Eigene oder erhaltene Fotos und Videos, die nicht anderweitig vertraglich geschützt sind, darf der DJ als Referenz auf der eigenen Homepage oder auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram veröffentlichen.
  • Ein Einspruch gegen verwendetes, personenbezogenes Bildmaterial ist jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos und Videos werden umgehend entfernt.

§10 Steuern, Abgaben und Gebühren

Eventuell anfallende Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Der DJ weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit bei der GEMA lizensierten digitalen Kopien arbeitet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der GEMA. Für nicht-öffentliche, private Feiern (z.B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern) sind üblicherweise keine GEMA-Gebühren zu entrichten.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Fürth, Bayern.